ZUM SCHUTZ DRITTER

Zum Schutz Dritter

VERKEHRSMEDIZIN ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheit!


Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter im Straßenverkehr oder mit anderen Transport- und Logistikaufgaben beschäftigt, ist dafür verantwortlich, alles Notwendige zum Schutz Dritter zu unternehmen. Denn das Führen von Fahrzeugen kann zu erheblichen Schäden führen, wenn nicht alle Sicherheitskriterien eingehalten werden. Nicht nur für die ausübenden Beschäftigten, sondern auch für Drittbeteiligte.

Das durch europäische Vorgaben geprägte Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz dient beispielsweise Fahrerinnen und Fahrern, die gewerblichen Güter- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen. Grundsätzlich unterliegt Fahrpersonal dem Arbeitszeitgesetz bzw. dem Fahrpersonalgesetz und hat regelmäßig an Schulungen hinsichtlich der Sicherheit der Verkehrsmittel als auch der Ersten Hilfe teilzunehmen.

AMEDIPREVENT unterstützt und berät seine Kunden bei den besonderen Eignungskriterien eines Mitarbeiters und selbstverständlich nach den relevanten Rechtsvorschriften. Schwerpunkte sind ebenfalls Untersuchungen von Erkrankungen, Behinderungen und Gefährdungen, die zu einer Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit führen können.

Achtung Schulkinder
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