FEV

FeV

Ein Überblick der FAHRERLAUBNISVERORDNUNG für Berufsfahrer.

Für LKW-Fahrer gelten aufgrund der besonderen Anforderungen spezielle Untersuchungen der Fahrerlaubnisverordnung.

So müssen beispielsweise Inhaber der LKW-Führerscheinklassen C und CE (vor 1999 erworben) ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten und einen Test zur Sehfähigkeit nachweisen. Für Inhaber die seit 1999 im Besitz der Fahrerlaubnis C, CE, C1 und C1E sind, gelten befristete Regelungen vor dem 50. Lebensjahr und der Nachweis ärztlicher Bescheinigungen im 5 Jahres-Turnus.

Notwendig für die Untersuchung:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Bei Vorerkrankungen die Befunde/Medikamentenliste
  • Für den Sehtest benötigen wir ihre Brille(n) oder Kontaktlinsen und Ihren Brillenausweis.

Geprüft werden Sehschärfe, Fahrtüchtigkeit und Gesichtsfeld. Sie benötigen kein zusätzliches augenärztliches Gutachten, wenn Sie den Sehtest bei uns bestehen.

Tabelle
Share by: