AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMEDI PREVENT GmbH

 

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die vereinbarten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnliches sowie für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten.

Etwaige AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen die AMEDI PREVENT GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Angebot/Vertrag

Alle Angebote der AMEDI PREVENT GmbH sind freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Zustandekommen und Laufzeit von Verträgen

Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Betreuungsvertrags von AMEDIPREVENT GmbH durch beide Vertragsparteien oder durch Ausführung der vom Auftraggeber angeforderten Arbeiten durch AMEDIPREVENT GmbH zustande. Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zustandekommen des Vertrages gemäß § 11 Abs. 1 und läuft für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Soweit der Vertrag eine Verlängerung der Laufzeit vorsieht, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die im Vertrag vorgesehene Laufzeit, wenn er nicht vor Ablauf schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sofern der Auftraggeber ohne vorheriges Angebot der AMEDIPREVENT GmbH eine Beauftragung erteilt, ist die AMEDIPREVENT GmbH in ihrem alleinigen Ermessen zur Annahme der Bestellung durch Erbringung der beauftragten Leistungen berechtigt.


3. Leistungsumfang

Für den Umfang der Leistungen ist eine von beiden Seiten abgegebene übereinstimmende Erklärung maßgebend. Liegt eine solche nicht vor,
so ist die schriftliche Auftragsbestätigung, der AMEDI PREVENT GmbH maßgebend, ggf. auch per Mail.

Die vereinbarten und/oder erbrachten Leistungen werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften durchgeführt. Ferner ist die AMEDI PREVENT GmbH berechtigt, die Methode und die Art der Untersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder soweit zwingende Vorschriften eine bestimmte Vorgehensweise erfordern.


4. Leistungsfristen/-termine

Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Auftraggebers. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von der AMEDI PREVENT GmbH schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst zu laufen, wenn der Auftraggeber der AMEDI PREVENT GmbH alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Dies gilt analog auch für vereinbarte Termine, die sich um den Zeitraum einer von der AMEDI PREVENT GmbH nicht zu vertretenden Verzögerung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers verlängern. Nicht wahrgenommene Termine werden in Rechnung gestellt, wenn Termine nicht 72 Std. vorher storniert werden. Es gelten hierfür die gängigen Bürozeiten von MO 08:00 Uhr bis FR 15:00 Uhr. (§ 615 BGB)

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungs-handlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für die AMEDI PREVENT GmbH kostenlos erbracht werden.

Für die Durchführung der Leistungen notwendige Dokumente, Unterlagen, Ansprechpartner usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Die AMEDI PREVENT GmbH ist auch bei Vereinbarung eines Fest- und Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät AMEDI PREVENT erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung in Textform gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeten Mitwirkungshandlungen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, so gilt die Abnahme gleichwohl als erfolgt.


6. Leistungsabrechnung

Ist bei der Erteilung des Auftrages der Leistungsumfang nicht schriftlich festgelegt, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Ist kein Entgelt schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise der AMEDI PREVENT GmbH. Die allgemein gültige Preisliste kann zur Einsicht angefordert werden.

Fahrtkosten werden, wenn nicht anders vereinbart, mit 50ct/gefahrenen Kilometer berechnet. Parkkosten und Übernachtungsaufwand und sonstige Kosten, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

7. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug mit Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt. Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer und des Firmennamens auf das Bankkonto der AMEDI PREVENT GmbH, das auf der Rechnung angegeben ist, zu leisten.

Im Falle des Verzugs ist die AMEDI PREVENT GmbH berechtigt, einen Zinssatz in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Gleichzeitig wird die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann die AMEDI PREVENT GmbH vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern. Diese Regelung gilt ebenso bei Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse. Beanstandungen der Rechnungen der AMEDIPREVENT GmbH sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.

 

9. Vertraulichkeit

"Vertrauliche Informationen” im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen, Dokumente, Bilder, Zeichnungen, Know-how, Daten, Muster und Projektunterlagen, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung von der einen Partei („offenbarende Partei“) an die andere Partei („empfangende Partei“) ausgehändigt, übertragen oder in sonstiger Weise offenbart werden.

Dies schließt auch die Kopien dieser Informationen in Papierform und elektronischer Form ein.

Sämtliche vertraulichen Informationen, die gemäß dieser Vereinbarung von der offenbarenden Partei an die empfangende Partei übermittelt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, 

  • a) dürfen von der empfangenden Partei nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks genutzt werden, soweit keine abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit der offenbarenden Partei besteht,
  • b) dürfen nicht von der empfangenden Partei vervielfältigt, verteilt, veröffentlicht oder in sonstiger Form weitergegeben werden, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist oder die AMEDI PREVENT GmbH aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verpflichtet ist, vertrauliche Informationen, Prüfberichte und Dokumentationen an Behörden oder an im Rahmen der Vertragserfüllung beteiligte Dritte weiterzugeben, 
  • c) müssen von der empfangenden Partei in gleicher Weise vertraulich behandelt werden, wie diese auch ihre eigenen vertraulichen Informationen behandelt, allerdings keinesfalls weniger sorgfältig, als unter Beachtung der objektiv notwendigen Sorgfalt.

Die empfangende Partei wird die von der offenbarenden Partei erhaltenen Vertraulichen Informationen nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen, die diese zur Erbringung von Leistungen im Rahmen des Zwecks dieser Vereinbarung benötigen. Die empfangende Partei wird diese Mitarbeiter im gleichen Maße zur Geheimhaltung verpflichten, wie dies in dieser Vertraulichkeitsvereinbarung festgelegt ist.

Personenbezogene Daten werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt. Des Weiteren gilt die ärztliche Schweigepflicht für das gesamte Personal von AMEDI PREVENT.

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