VORSORGEUNTERSUCHUNG

Vorsorgeuntersuchung

ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGEUNTERSUCHUNGEN –darauf hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch!


Der Paragraf 11 des Arbeitsschutzgesetzes bestimmt, dass sich Mitarbeiter regelmäßig einer Vorsorgeuntersuchung unterziehen lassen dürfen, um festzustellen, ob sich aus ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz Gefahren für ihre Gesundheit ergeben. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber.

AMEDI PREVENT berät dabei das Unternehmen, wie eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen ist. Hierbei ist der §3 der Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (BGV A1) maßgebend.

Z.B. können Mitarbeiter bei bestimmten Tätigkeiten in der Wohlfahrtspflege oder im Gesundheitsdienst Infektionsgefährdungen ausgesetzt sein. (Wundversorgung, Versorgung pflegebedürftigter Menschen und Tiere oder Durchführungen von Obduktionen und Sektionen etc.). 

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (sog. Anlässe - fühere G-Untersuchungen) sollen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Rechtsgrundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift “Arbeitsmedizinische Vorsorge” sowie bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung zusätzlich die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV § 4 Abs.2).

Bei den verschiedenen Anlässen gibt es sogenannte Pflichtuntersuchungen, Angebots- und Wunschuntersuchungen. Ziel der Verordnung ist es, durch die arbeitsmedizinische Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und vor allem zu verhüten. Außerdem leistet sie einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

EKG
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