GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitsmedizin

TRANSPARENZ UND ORIENTIERUNG bei Vorschriften und Regeln.



Das heutige deutsche Arbeitsschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1996 und hat das Ziel die Gesundheit aller Beschäftigten sowohl in privaten Unternehmen, als auch im öffentlichen Dienst, zu sichern, zu verbessern und zu erhalten und es schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Mitarbeiter. Aber Rechtsvorschriften und gesetzliche Vorgaben sind leider meist auch sehr umfassend und können verwirrend wirken.

AMEDI PREVENT  unterstützt seine Kunden dabei, gesetzeskonform nicht den Überblick zu verlieren bei den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, dem Arbeitssicherheitsgesetz, dem Sozialgesetzbuch, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und sonstigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften.

Seit 1973 sind die Pflichten eines Arbeitgebers bezüglich des Arbeitsschutzes gesetzlich festgelegt: er muss dafür sorgen, dass ihn Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.

Nach neuesten Erhebungen wirken kleinere und mittlere Unternehmen zunehmend als “Jobmotor” und stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Deswegen wurde durch die DGUV Vorschrift 2 festgelegt, in welchem Maße Unternehmen mit weniger bzw. mehr als 10 Mitarbeitern gesetzlich verpflichtet sind, ihren Beschäftigten eine medizinische Vorsorge zukommen zu lassen. Auch in diesem Fall hilft, unterstützt und berät AMEDIPREVENT.

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