ARBEITSMEDIZIN
Für die verschiedenen BETRIEBSGRÖSSEN sind unterschiedliche Betreuungsmodelle möglich:
Im Januar 2011 trat die neue Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) in Kraft. Das wesentliche Element der Vorschrift betrifft das Neukonzept der Regelbetreuung für Betriebe, denn die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung setzt sich zukünftig aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen.
Für die Einsatzzeit der Grundbetreuung werden mindestens 30 Min. pro Beschäftigten für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Jahr angesetzt. Der Umfang der zusätzlichen betriebsspezifischen Betreuung wird in jedem Unternehmen individuell ermittelt.
Unternehmen mit verschiedenen BG'en bis zu 50 Beschäftigten, die bis 2010 an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen haben, können das Modell der alternativen bedarfsorientierten Betreuung weiter nutzen.
Weitere Leistungen von AMEDI PREVENT :
Amedi Prevent GmbH – Arbeits- und verkehrsmedizinischer Dienst - Düsseldorf | Essen | Ruhrgebiet | Rheinland